Zahlungsverkehr

 

Warum eine Einzugsermächtigung an den BDLO?

Eine Einzugsermächtigung erspart dem Orchester die Überweisung fälliger Beträge an den BDLO. Für den BDLO bedeutet die Einzugsermächtigung eine erhebliche Ersparnis an Arbeitsaufwand, da die Buchungsvorgänge beim Lastschrifteinzug weitgehend automatisch ablaufen können.

 

Wann und wie bucht der BDLO ab?

Der BDLO bucht nicht unmittelbar nach Fällig-werden, sondern nur im März, April (vorrangig Mitgliedsbeiträge), Juni, September und Dezember ab.

Seit 1. Februar 2014 hat der BDLO sein Lastschrifteinzugsverfahren auf SEPA-Basis-Lastschriften umgestellt.

 

Schickt der BDLO dann noch Rechnungen?

Notensendungen und anderen Lieferungen liegt immer eine Rechnung bei, ggf. mit Hinweis auf den Lastschrifteinzug. Den jährlichen BDLO-Mitgliedsbeitrag bucht der BDLO im März bzw. April ab.
Sie finden die Beitragsrechnungen dann im Bereich Mitgliederservice der BDLO-Website
(Meine Mitgliedsdaten – Meine Rechnungen)

 

Was passiert, wenn trotzdem mal ein Rechnungsbetrag überwiesen wird?

Rechnungsbeträge, die das Orchester überweist, werden vom folgenden Lastschrifteinzug ausgenommen. In seltenen Fällen kann es zur Überschneidung von Zahlung und Lastschrift kommen. Wird das vom Buchungssystem des BDLO festgestellt, wird die Überzahlung dann unverzüglich ausgeglichen.

 

Abbuchung - Merkblatt (pdf.)